Jugenschutzuntersuchungen
J1
J1: mit 13 J. (auch mit 12 und 14 J. möglich, 12 Monate Toleranzzeit)
J1: s. https://www.kbv.de/media/sp/Praxisinformation_J1_Impfen.pdf
Anamnese:
- uffällige seelische Entwicklung/Verhaltensstörungen
- Auffällige schulische Entwicklung (z. B. Schulleistungsprobleme)
- Gesundheitsgefährdendes Verhalten (z. B. Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum)
- Vorliegen chronischer Erkrankungen.
- Bewegungsgewohnheiten
- Ernährung
- Stressmanagement
- Suchtmittelkonsum
- Sonstiges
Untersuchung:
- Erhebung der Körpermaße (Körperhöhe und -gewicht)
- Verfrühte oder verzögerte Pubertätsentwicklung
- Störungen des Wachstums und der körperlichen Entwicklung (z. B. Klein-/ Großwuchs, Unter- und Übergewicht)
- Arterielle Hypertonie
- Erkrankungen der Hals-/Brust-, Bauchorgane (z. B. Struma)
- Auffälligkeiten des Skelettsystems (z. B. Skoliose)
Beratung zu Fragen der körperlichen, seelischen und sozialen Entwicklung
Kontrolle des Impfstatus
- J2: mit 16 oder 17 J.