Physiotherapie
Grundsätzlich Verordnung nach Regelfall:
s. Katalog
https://www.g-ba.de/downloads/17-98-3064/HeilM-RL_2019-09-19_iK-2020-01-01_Heilmittelkatalog.pdf
Rezidive oder neue Erkrankungsphasen können die Verordnung von Heilmitteln als erneuten Regelfall auslösen, wenn nach einer Heilmittelanwendung ein behandlungsfreies Intervall von 12 Wochen abgelaufen ist.
außerhalb des Regelfalls
Lässt sich die Behandlung mit der nach Maßgabe des Heilmittelkatalogs bestimmten Gesamtverordnungsmenge nicht abschließen, sind weitere Verordnungen möglich (Verordnungen außerhalb des Regelfalls, insbesondere längerfristige Verordnungen). 2Solche Verordnungen bedürfen einer besonderen Begründung mit prognostischer Einschätzung.
Die Verordnungsmenge ist abhängig von der Behandlungsfrequenz so zu bemessen, dass mindestens eine ärztliche Untersuchung innerhalb einer Zeitspanne von 12 Wochen nach der Verordnung gewährleistet ist.