in begründeten Einzelfällen auch neben ärztlichem Hausbesuch.
Privat: In Anlehnung an Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVeg): 1. bis 50. Fotokopie 0,50 Euro ab 51. Fotokopie 0,15 Euro Überlassung von elektronisch gespeicherten Dateien: 1,50 Euro je Datei ersetzt, höchstens 5 Euro.
bei HzV:
Betreuungspauschale nur bei Folgedokumentation
https://www.kbv.de/html/1150_23356.php
Behandlungsfall = 1 Quartal Behandlung desselben Versicherten durch dieselbe Arztpraxis in einem Kalendervierteljahr zu Lasten derselben Krankenkasse.
Krankheitsfall = 1 Jahr
Arztfall = 1 Quartal bei demselben Arzt